
Wir besorgen oder vermitteln Ihnen jede Art von Hilfsmittel. Vieles Lagern wir auch, Sie hätten es dann auch sofort zur Verfügung
Im Rahmen der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel sollen vorrangig pflegerische Tätigkeiten erleichtern, Beschwerden lindern oder die eigenständige Lebensführung der Pflegebedürftigen unterstützen.
Im Hilfsmittelverzeichnis wird nach Produktgruppen unterschieden, d.h. es gibt Pflegehilfsmittel:
- zur Erleichterung der Pflege
- zur Körperpflege/Hygiene
- zur selbständigen Lebensführung/Mobilität
- zur Linderung von Beschwerden und
- zum Verbrauch bestimmte und sonstige.
Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Entsprechende Empfehlungen des Medizinischen Dienstes im Gutachten über die Pflegebedürftigkeit werden als Antrag gewertet.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Der Versicherte leistet eine Zuzahlung von 10%, höchstens jedoch 60,00 EUR pro Quartal (entfällt, wenn das Hilfsmittel leihweise überlassen wird).
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Technische Pflegehilfsmittel sind z.B. Pflegebetten, Gehwagen, Rollstuhl, Toilettenstuhl, orthopädische Hilfsmittel wie Prothesen und vieles andere. Plegehilfsmittel zum Verbrauch sind für den persönl Bedarf vor allem Hygieneartikel, z.B. Inkontinenzeinlagen, Betteinlagen, spezielle Seifen, Cremes usw.
