Behandlungspflege

In der Behandlungspflege arbeiten wir im Auftrag Ihres Arztes, z.B. indem wir einen Verband wechseln oder Ihnen Ihr Insulin verabreichen.

Aber auch bei einer schweren Erkrankung, in deren Verlauf z.B. eine Infusionstherapie oder Absaugen des Rachenraumes notwendig ist, sind wir da.

Diese Tätigkeiten können wir über die ärztliche Verordnung übernehmen.

Verordnungsfähige Leistungen laut dem Leistungskatalog der Krankenkasse sind folgende:

Leistungskatalog:

  • Häusliche Krankenpflege gem. § 37.2
  • Absaugen der oberen Atemwege
  • Blutdruckkontrolle
  • Blutzuckerkontrolle
  • Bronchialtoilette
  • Dekubitusbehandlung
  • Dermatologisches Bad
  • Drainagen Versorgung
  • Einreibung
  • Enddarmausräumung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Infusion i.v.
  • Injektion
  • Injektion richten
  • Katheterisierung de Harnblase
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Medikamente herrichten
  • Medikamentengabe
  • Stomaversorgung
  • Trachealkanüle wechseln und pflegen
  • Verbandswechsel (z.B. Wundverbände und Kompressionsverbände)
  • Verabreichung eines Klistier
  • Verabreichung eines Einlauf

Grundlagen:

Die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Vertragsärzte erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit.

Häusliche Krankenpflege wird im Haushalt des Versicherten erbracht. Sie umfasst:

Vorraussetzung für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ist, dass sich der Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken und der Notwendigkeit häusliche Krankenpflege persönlich überzeugt hat oder dass ihm beides aus der laufenden Behandlung bekannt ist.

Genehmigung:

Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege dürfen von den Krankenkassen nur genehmigt werden, soweit sie weder vom Versicherten selbst noch von einer in seinem Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können.