Grundpflege nach SGB XI

Hilfe bei der Körperpflege

  • Unterstützung beim An- und Ausziehen

  • Lagern, Mobilisation

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Alle Leistungen der Pflegeversicherung und individuelle Leistungen

Derzeit gibt es 3 Pflegestufen:

Der Pflegedienst kann entsprechend der jeweiligen Pflegestufe folgende Leistungen erbringen :

Pflegestufe 1

Leistungen bis zu 440.- €

Pflegestufe 2

Leistungen bis zu 1040.- €

Pflegestufe 3

Leistungen bis zu 1510.- €

Grundsätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass der Leistungsumfang durch den, der jeweiligen Pflegestufe entsprechenden Betrag begrenzt ist. Wird also z.B. in der Pflegestufe I der Betrag von 440,-€ durch Pflegemaßnahmen ausgeschöpft, können hauswirtschaftliche Leistungen nicht erbracht oder nur privat abgerechnet werden!

 

Welche Bedeutung haben die einzelnen Pflegestufen ?

Pflegestufe I = erhebliche Pflegebedürftigkeit.

Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

 

Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftigkeit.

Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

 

Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftigkeit.

Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

 

Der täglich notwendige Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt betragen:

 

 

 

Grundpflegezeit

Gesamtpflegezeit

Pflegestufe1

mehr als

45 Minuten

mindestens

90 Minuten

Pflegestufe2

mindestens

2 Stunden

mindestens

3 Stunden

Pflegestufe3

mindestens

4 Stunden

mindestens

5 Stunden